Saarbrücken, 04.09.2018
Auch 100 Tage nach Inkrafttreten der EU Datenschutzverordnung sorgen sich viele Firmen, ob sie die Anforderungen der DSGVO einhalten. Mittlerweile hat sich in vielen Fällen sogar eine zunehmende Unsicherheit eingestellt.
– Benötige ich tatsächlich eine Einwilligungserklärung zur Verarbeitung der Adressdaten, wenn ein Kunde eine Probefahrt machen möchte?
– Darf ich im Wartezimmer einen Patienten mit Namen ansprechen oder müssen Wartemärkchen gezogen werden?
– Muss mit dem Webseitenprovider ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen werden?
Diese und ähnliche Fragestellungen stellen sich Verantwortliche in Firmen, Vereinen und Praxen jeden Tag.
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff beschreibt dies so: „Die DSGVO lernt laufen. Einerseits zeigt sich ein signifikanter Anstieg der Beschwerden und der Meldungen von Datenschutzpannen.“ Andererseits seien aber die vorhergesagten Schreckensszenarien ausgeblieben.
Die Bilanz von Marion Ohovens, Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft, fällt kritischer aus. Es sieht eine große Verunsicherung bei den mittelständischen Unternehmen und beklagt die Belastungen für Unternehmen. „Diese Bürokratie erfordert hohen zeitlichen Aufwand und kostet die Mittelständler damit bares Geld.“
Durch eine intensive Betreuung, geeignete Vorlagen und entsprechende Unterstützung können externe Datenschutzbeauftragte den zeitlichen Aufwand reduzieren, das Risiko von Beschwerden und Anzeigen reduzieren und damit helfen, schwerwiegende Imageschäden zu vermeiden.