Droht die nächste Abmahnwelle?

Droht die nächste Abmahnwelle?

Abmahnung durch Vereine, Kanzleien oder Wettbewerber stellen ein immer größeres Risiko für kleinere und mittlere Unternehmen dar. So erhielt praktisch jeder dritte Händler (32 %) in 2017 sogar mehrere Mahnungen und über ein Viertel von ihnen (28 %) zahlten vierstellige Gebühren.

Durch die EU Datenschutzgrundverordnung drohen neue Abmahnwellen. Die Höchststrafen von 20 Millionen Euro beziehungsweise vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes werden immer wieder als Drohkulisse aufgebaut. Auch wenn diese Höchstgrenzen eher als Abschreckung für große Konzerne gedacht ist, muss jeder von uns aufmerksam sein. Dies gilt vor allem, da Verstöße geahndet werden müssen und die Aufsichtsbehörden nach Art. 83 dafür sorgen soll, dass ihre Maßnahme „in jedem Einzelfall wirksam, verhältnismäßig und abschreckend ist“. Die Bußgelder, die in der Vergangenheit verhängt wurden, lagen tendenziell im mittleren vierstelligen Bereich.

Um das Risiko einer Abmahnung zu reduzieren, sollten Sie zunächst die nach außen sichtbaren Prozesse prüfen und ggfs. anpassen. Kontrollieren Sie:
Einwilligungen für z. B. Newletter, Kontaktformulare oder Anmeldungen
Die Datenschutzerklärung auf Ihrer Website
Hinweise auf die Rechte der Betroffenen, Widerrufsbelehrungen oder AGBs
Falls ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss, dessen Kontaktdaten