Corona und Kundendaten

Zum 01. Juni 2020 sind neue Regelungen für Gastronomiebetriebe, Theater, Opern- und Konzerthäuser, Kinos und Indoorspielplätze zur Verarbeitung von Kundendaten in Kraft getreten. Sie betreffen die Erhebung und Verarbeitung von Kundendaten.

Was muss erfasst werden?
Sie müssen erfassen: Name, Vorname, Wohnort und Erreichbarkeit (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) je eines Vertreters des Haushaltes. Ob in einer papiergebunden oder elektronischen Form spielt dabei keine Rolle.

Was dürfen Sie nicht machen?
Erfassen Sie keine weitergehende Informationen. Scannen oder kopieren Sie auf keinen Fall den Personalausweis oder ähnlich vertrauliche Dokumente. Benutzen Sie die Daten unter keinen Umständen für Werbung.

Was soll mit den Daten passieren?
Auf Anforderung durch das Gesundheitsamt müssen Sie diesem die von Ihnen erfassten Kundendaten zur Verfügung stellen. Vergewissern Sie sich, dass die Anfrage auch vom zuständigen Gesundheitsamt kommt. Achten Sie auf eine sichere Übertragung (Post, Fax, E-Mail mit Ende-zu-Ende Verschlüsselung).

Wie löschen Sie die Daten?
Sollten Sie die Daten auf Papierdokumenten erfasst haben, schreddern sie diese nach einem Monat. Elektronisch erfasste Daten, müssen ebenfalls nach einem Monat gelöscht werden.

Zu guter Letzt
Denken Sie daran, Ihre Kunden über Zweck, Dauer und Ausgestaltung der Verarbeitung zu informieren. Ein entsprechendes Muster stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!