Datenschutzgrundverordnung
Datenschutzgrundverordnung – was bedeutet das für mich?
Die Grundverordnung regelt den Datenschutz einheitlich in allen Mitgliedsstaaten der EU, oder wie es genau heißt „… Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten.“
Dies bedeutet, dass jede Firma, Verein oder Organisation die Anforderungen der Grundverordnung einhalten bzw. umsetzen muss. Es gibt zu dem einige länderspezifischen Besonderheiten, die über die sogenannten Öffnungsklauseln abgedeckt sind. Eine dieser Öffnungsklauseln in Deutschland betrifft die Notwendigkeit, unter gewissen Voraussetzungen einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Dieser kann intern aber auch extern bestellt werden.
Datenschutz und Datensicherheit
Cyberkriminalität, insbesondere Hackerangriffe, stellen eine immer größere Gefahrt für Unternehmen und Institutionen dar. Maßnahmen zur Verbesserung der Datensicherheit sind zugleich auch ein aktiver Beitrag zum Datenschutz. Denn oftmals sind die Folgen aus dem Diebstahl von personenbezogenen Daten der größte Schaden für die angegriffenen Unternehmen! Deshalb nimmt das Thema ‚Datensicherheit‘ eine zentrale Rolle in unserer Arbeit ein!
Soll ich einen externen oder einen internen Datenschutzbeauftragten bestellen?
Zunächst gilt es die Frage zu klären, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten brauchen oder nicht. Das ist im Einzelfall nicht ganz einfach zu entscheiden, außer in einem: wenn Sie mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigen, die regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten, benötigen Sie in Deutschland einen Datenschutzbeauftragten.
Der Datenschutzbeauftragte kann ein interner Mitarbeiter oder ein externer Berater sein. Allerdings müssen viele Anforderungen an die Person des Datenschutzbeauftragten erfüllt sein. Die Fachkunde ist eigentlich selbstverständlich, er muss natürlich sehr genau wissen, was wann gemacht werden muss. Es darf keine Interessenskonflikte mit seinen sonstigen Aufgaben vorliegen, weshalb beispielsweise der Geschäftsführer oder der IT-Leiter ausscheiden. Und es muss ein hohes Maß an Unabhängigkeit sichergestellt sein, was beispielsweise für den Kündigungsschutz eines internen Datenschutzbeauftragten erhebliche Auswirkungen hat.
Sollten Sie sich für einen externen Datenschutzbeauftragten interessieren, sprechen Sie uns bitte an. Wir machen Ihnen ein verbindliches Angebot mit einer günstigen monatlichen Pauschale, die höchstwahrscheinlich deutlich günstiger ist, als die Ausbildung und Freistellung eines internen Mitarbeiters!