Werbung per Post erlaubt

Stuttgart, 02.02.2024

Gute Nachricht für Unternehmen, die weiterhin auf postalische Werbung setzen. Das Landgericht sowie das Oberlandgericht Stuttgart haben die Klage eines Betroffenen abgewiesen, der zudem einen Schadensersatz in Höhe von 3.000 € verlangte. Ausgangspunkt war, dass das Unternehmen ihm einen Brief zugesandt hatte, in dem Versicherungsprodukte beworben wurden.

Der Kläger führte an, dass keine Geschäftsbeziehung zu dem Unternehmen bestand und er auch keine Einwilligung erteilt habe. Das Gericht urteilte aber, dass das berechtigte Interesse des Unternehmen den Versand legitimiere. Es sei auch nicht notwendig, dass bereits eine Kundenbeziehung besteht.

Vorsicht: sollte der Betroffene Widerspruch einlegen, muss die Direktwerbung eingestellt werden!